{"id":6466,"date":"2023-08-22T17:17:25","date_gmt":"2023-08-22T15:17:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fsr-verkehr.de\/?page_id=6466"},"modified":"2024-05-29T13:24:21","modified_gmt":"2024-05-29T11:24:21","slug":"studienordnungsuebertritt-verkehrsingenieurwesen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fsr-verkehr.de\/en\/studium\/studienordnungsuebertritt-verkehrsingenieurwesen\/","title":{"rendered":"Studienordnungs\u00fcbertritt Verkehrsingenieurwesen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Bitte beachtet die aktuellen Informationen zur <a href=\"https:\/\/www.fsr-verkehr.de\/wichtige-information-zum-studienordnungsuebertritt-viw\/\" data-type=\"post\" data-id=\"8605\">Problematik der Notenbildung in der DPO 22<\/a> !<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen gibt es seit dem Wintersemester 2022\/23 neue Studiendokumente (Studien- und Pr\u00fcfungsordnung). Alle Studierenden, die 2021 mit ihrem Studium begonnen haben, k\u00f6nnen ab dem Wintersemester 2023\/24 in die neuen Ordnungen \u00fcbertreten. Zum 1. Oktober 2025 wird ein Zwangs\u00fcbertritt erfolgen, d. h. alle Studierenden, die dann noch in den alten Ordnungen immatrikuliert sind, m\u00fcssen in die neuen Dokumente wechseln.<\/p>\n\n\n\n<p>Von der Fakult\u00e4t gibt es eine ausf\u00fchrliche <a href=\"https:\/\/tu-dresden.de\/bu\/verkehr\/studium\/im-studium\/infos-studiengaenge\/verkehrsingenieurwesen-diplom\/uebertritt\" class=\"broken_link\">Informationswebsite<\/a>, auf der viele Hintergr\u00fcnde und Details zum \u00dcbertritt erl\u00e4utert werden. Einige wichtige Informationen m\u00f6chten wir euch auch direkt hier zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum sollte ich \u00fcbertreten?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die neue Studienordnung bietet insbesondere im Hauptstudium Vorteile dadurch, dass besonders gro\u00dfe Module aufgeteilt werden und die Pr\u00fcfungslast reduziert wird. Auch ein Auslandssemester l\u00e4sst sich besser mit dem Studienablaufplan vereinen. Bei einem freiwilligen \u00dcbertritt in die neuen Studiendokumente (bis einschlie\u00dflich 1. April 2025) besteht zudem die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr jedes Modul einzeln zu entscheiden, ob man die Note \u00fcbertragen m\u00f6chte oder das Modul &#8211; beginnend mit dem Erstversuch &#8211; neu absolvieren m\u00f6chte. Ebenfalls verfallen Fehlversuche beim \u00dcbertritt, d. h. danach hat man wieder drei Versuche, um die neue Pr\u00fcfungsleistung abzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wann wird der \u00dcbertritt empfohlen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Immatrikulationsjahrgang 2021:<br>Die Lehrveranstaltungen f\u00fcr das 5. Semester werden ab dem Wintersemester 2023\/24 nach der neuen Studienordnung angeboten. Wenn das Grundstudium vollst\u00e4ndig abgeschlossen ist, wird ein \u00dcbertritt zum 1. Oktober 2023 empfohlen. Wenn noch Module aus dem Grundstudium offen sind, ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob ein sp\u00e4terer \u00dcbertritt vorteilhaft ist.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr fr\u00fchere Immatrikulationsjahrg\u00e4nge:<br>Wer nach dem Regelstudienplan studiert und sein Studium bis zum 1. Oktober 2025 abschlie\u00dfen wird, kann in den alten Ordnungen verbleiben. Studierende, die im Studienablauf zur\u00fcckgefallen sind, sollten individuell pr\u00fcfen, zu welchem Zeitpunkt ein \u00dcbertritt sinnvoll ist.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Unterst\u00fctzung k\u00f6nnt ihr euch gerne per Mail an <a href=\"mailto:fsrverkehr@tu-dresden.de\">uns<\/a> wenden. Au\u00dferdem stehen euch <a href=\"mailto:karl-konstantin.thieme@tu-dresden.de\">Konstantin Thieme<\/a> (Dekanat) und <a href=\"mailto:pruefungsamtVW@mailbox.tu-dresden.de\">Katrin Lindner<\/a> (Pr\u00fcfungsamt) bei Fragen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was gibt es zu beachten?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Einige Lehrveranstaltungen werden in der neuen Studienordnung in einer ge\u00e4nderten Form angeboten. F\u00fcr Studierende, die noch in der alten Studienordnung immatrikuliert sind, kann dies unpassend sein. Bitte nehmt, wenn ihr in dieser Situation seid, Kontakt zu den entsprechenden Dozent:innen auf, damit eine f\u00fcr euch vorteilhafte L\u00f6sung gefunden werden kann. Gerne k\u00f6nnt ihr euch vorher noch einmal an uns wenden, damit wir euch eine f\u00fcr euch gute L\u00f6sung empfehlen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer noch in der alten Studienordnung immatrikuliert ist, aber zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt \u00fcbertreten m\u00f6chte, kann bereits jetzt Module aus der neuen Studienordnung besuchen und auch die neuen Pr\u00fcfungsleistungen schreiben. Dann muss ein &#8220;Antrag auf Anrechnung eines Wahlpflichtmoduls aus einem anderen Studiengang&#8221; gestellt werden und das neue Modul wird euch zun\u00e4chst als Wahlpflichtmodul anerkannt. Mit dem \u00dcbertritt wird das Modul dann als Pflichtmodul \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Pr\u00fcfer:innen wurden dazu aufgefordert, in den kommenden Semestern kurze Korrekturzeiten f\u00fcr Klausuren zu gew\u00e4hrleisten. Dennoch kann es passieren, dass einzelne Pr\u00fcfungsergebnisse zum \u00dcbertrittszeitpunkt noch nicht vorliegen. Dann ist es m\u00f6glich, auf dem \u00dcbertrittsformular Bedingungen anzugeben (bspw. &#8220;\u00dcbertritt nur, wenn Pr\u00fcfung Verkehrstelematik mit 3,0 oder besser bestanden&#8221; oder &#8220;Pr\u00fcfung Luftverkehrsanlagen, -betrieb und Flugsicherung nur \u00fcbertragen, wenn besser als 2,7&#8221;).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bitte beachtet die aktuellen Informationen zur Problematik der Notenbildung in der DPO 22 ! 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