VIW: Infos bei nicht abgeschlossenen AQUA-Modul
Gilt nur für VIW-Studis, die alle Leistungen für AQUA erbracht haben, diese aber noch nicht eingereicht haben.
Am Ende des aktuellen Sommersemesters steht der Zwangsübertritt in die Studienordnung 2025 bevor. Dort ändert sich u.a. die formale Prüfungsleistung des AQUA-Moduls. Dazü habt ihr bereits eine Rundmail erhalten, mit der Bitte alle vorhandenen Leistungsnachweise bis 25.09. beim Prüfungsamt einzureichen, auf die wir euch nochmals aufmerksam machen wollen.
Im Falle von Sprachmodulen beachtet bitte, dass für die Anrechnung der unterschriebene Sprachnachweis beim Prüfungsamt eingereicht werden muss.
Text der Rundmail:
Sehr geehrte Studierende,
am 01.10.2026 erfolgt der Zwangsübertritt in die DPO 2025.
In der DPO 2022 hat das AQUA-Modul mindestens zwei Prüfungsleistungen, deren Nachweise Sie entsprechend des AQUA-Katalogs im Prüfungsamt einreichen.
In der DPO 2025 hat das AQUA-Modul eine Portfolioprüfung. Hier legt der Studiendekan fest, welche Prüfungsteilleistungen zu erbringen sind. Diese Nachweise sind beim Studiendekan, in Verwaltung durch Frau Woditschka, Dekanat, einzureichen. Das bedeutet, dass Sie ggf. schon erbrachte und in Selma (auf das "alte" AQUA-Modul) verbuchte Nachweise erneut bei Frau Woditschka einreichen müssen, damit sie alles als Portfolioleistungen zusammenfassen kann.
Um diesen Aufwand so gering wie möglich zu halten, wäre es äußerst hilfreich, wenn Sie Ihre bereits erbrachten und noch nicht eingereichten Leistungsnachweise bis spätestens 25.09.2026 im Prüfungsamt einreichen. Dann kann das AQUA-Modul als bestandenes Modul in die DPO 2025 übertragen werden, Nacharbeiten wären nicht nötig. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
die Nachricht betrifft NICHT die Studierenden, die das AQUA-Modul bereits abgeschlossen und bestanden haben.
