Wichtige Information zum Studienordnungsübertritt VIW

Liebe Studierende des Diplomstudiengangs Verkehrsingenieurwesen,

alle mussten sich in den letzten Monaten entscheiden, ob und wann sie in die neue Studien- und Prüfungsordnung aus 2022 übertreten. Wer seit dem Wintersemester 2022/2023 neu in diesem Studiengang immatrikuliert wurde, studiert ohnehin seit Studienbeginn nach den neuen Ordnungen.

Trotz großer Sorgfalt bei der Erstellung der neuen Studiendokumente sowie mehrschrittiger Prüfverfahren ist dabei ein Fehler unterlaufen: Bei der Bildung der Abschlussnote (Gesamtnote) werden auch die Modulnoten des Grundstudiums mit einbezogen. In der letzten Prüfungsordnung war geregelt, dass diese Noten nicht berücksichtigt werden. Dies ist ein Fehler, der den zuständigen Gremien nicht auffiel und von der Fakultät in dieser Form nicht gewünscht war und ist. Da dieser Umstand nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, wurde in der Vergangenheit nicht auf die veränderte Berechnung der Abschlussnote hingewiesen.

Der Fehler in den Studiendokumenten kann nur durch eine erneute Änderung dieser korrigiert werden. Diese Korrektur ist bereits ausgearbeitet, fristgerecht eingereicht worden und durchläuft wiederum mehrere rechtliche Prüfzyklen, bis sie vsl. zum Wintersemester 2025/2026 in Kraft tritt. Für einen Großteil der Studierenden ergeben sich mit der korrigierten Ordnung keine Nachteile hinsichtlich der Abschlussnote.

Für das weitere Studium muss beachtet werden:

  • Wer erst nach dem 30.09.2025 das Studium beendet, muss in die Prüfungs- und Studienordnung aus 2022 übertreten oder studiert bereits nach dieser Ordnung. Damit werden die Modulnoten des Grundstudiums bei der Bildung der Abschlussnote berücksichtigt.
  • Zum 01.10.2025 sollen auch die korrigierten Studiendokumente in Kraft treten. Darin werden die Modulnoten des Grundstudiums bei der Bildung der Gesamtnote für das Abschlusszeugnis dann – wie vorgesehen – nicht (mehr) einbezogen. Dafür ist ein freiwilliger Übertritt in die korrigierten Studiendokumente notwendig. Wir informieren im Sommersemester 2025 über die Festlegungen zum Übertritt, sobald alle Details feststehen.
  • Wer vor dem 01.10.2025 das Studium beendet und noch in der alten Prüfungs- und Studienordnung aus 2013 immatrikuliert ist, ist ebenfalls von dem Fehler nicht betroffen. Die Gesamtnote enthält nicht die Modulnoten des Grundstudiums.
  • Dies gilt auch für alle, die bis zum 30.09.2025 alle Modulprüfungen gemäß Prüfungsordnung erfolgreich abgeschlossen und ihre Diplomarbeit angemeldet haben.
  • Wer das Studium vor dem 01.10.2025 beenden will und bereits in die neue Ordnung aus 2022 übergetreten ist, muss in Kauf nehmen, dass die Modulnoten des Grundstudiums in die Abschlussnote (Gesamtnote) eingehen. Verhindern lässt sich das nur, indem das Ende des Studiums über den 01.10.2025 hinausgezögert wird. Dafür reicht es, wenn das Kolloquium zur Diplomarbeit erst nach dem 01.10.2025 stattfindet. Zuvor muss wiederum ein Antrag auf Übertritt in die dann korrigierte Studienordnung eingereicht worden sein.

Sollten noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie gerne den Studiendekan Prof. Michler (studiendekan-viw@mailbox.tu-dresden.de) oder den Fachschaftsrat (fsrverkehr@tu-dresden.de). Zusätzlich bieten wir am 06.06.2024 um 16.00 Uhr eine Gesprächsmöglichkeit im POT/158 an.

Wir bedauern die damit eingetretenen Umstände.

Mit freundlichen Grüßen

Studiendekan                                  Fachschaftsrat Verkehrswissenschaften

Kompass Hauptstudium 2024

Jeder VIW-Jahrgang steht am Ende des vierten Semesters vor der Wahl der Studienrichtung im Hauptstudium. Mit dieser für euren weiteren Studienverlauf und euer Berufsleben wegweisenden Entscheidung lassen wir euch natürlich nicht allein. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kompass Hauptstudium“, die wir gemeinsam mit Spätverkehr und unserer Fakultät durchführen, möchten wir euch die einzelnen Vertiefungsrichtungen aus verschiedenen Perspektiven vorstellen und dafür sorgen, dass keine Fragen offen bleiben und ihr bestens informiert eure Vertiefung wählen und ins Hauptstudium starten könnt!

Die drei Informationsveranstaltungen finden an den folgenden Terminen im POT/361 statt:

  • Montag, 3. Juni, 14:50 – 16:20 Uhr: Vorstellung der Vertiefungen durch die Studienrichtungsleitenden
  • Montag, 10. Juni, 14:50 – 16:20 Uhr: Vorstellung der Vertiefungen durch Studierende des 8. Semesters
  • Montag, 24. Juni, 14:50 – 16:20 Uhr: Perspektiven nach dem Studium – Absolvent:innen blicken auf ihre Vertiefungen zurück und erzählen von ihrem Berufsleben

Unabhängig von der Vertiefungswahl überlegen vielleicht auch einige von euch, im Laufe ihres Hauptstudiums ein Auslandssemester zu absolvieren. Dort werden Herr Dr. Krieg und Herr Dr. Schade von unserer Fakultät sowie Frau Dr. Eisenlöffel aus dem International Office euch mit allen Informationen versorgen, die ihr zum Studieren im Ausland braucht. Diese Veranstaltung wird im POT/168 stattfinden:

  • Donnerstag, 20. Juni, 14:50 – 16:20 Uhr: Informationen zum Studieren im Ausland

Für alle Veranstaltungen ist unter diesem Link eine Online-Teilnahmemöglichkeit per BigBlueButton vorgesehen. Alle Folien werden wir euch außerdem in diesem OPAL-Kurs bereitstellen.

Summer School in Rom „The European Railway System“

Vom 10. bis 19. Juli findet an der Sapienza Universität Rom eine Summer School zum Thema „The European Railway System“ statt. Zu den vorgesehenen Themen zählen der EU-Rechtsrahmen, Interoperabilität, Signalsysteme, ERTMS/ETCS, nachhaltige Antriebe, umweltfreundliche Mobilität, Sicherheitsmanagement und Risikobewertung, zudem sind Besuche in Stellwerken, Laboren und Werkstätten geplant. Das vorläufige Programm und die Einladung findet ihr unten.

Anmelden könnt ihr euch bis zum 31. Mai 2024 unter https://forms.gle/U1SWsGSpNqhgFCLHA. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bei Fragen könnt ihr euch gerne an Richard Kayser an der Professur für Elektrische Bahnen wenden (richard.kayser@tu-dresden.de).

Die Jagd nach Mr. X am Dies Academicus

Du magst knifflige Aufgaben, kombinierst gerne und löst gerne Rätsel in einer Gruppe? Du wolltest schon immer einmal einem Gesuchten hinterherjagen und ihn durch scharfes Nachdenken in eine Falle locken? Du wolltest vielleicht schon einmal jenen Gesuchten spielen? Dann bist du am Dies Academicus genau richtig bei uns. Dort werden wir den Brettspielklassiker „Scotland Yard“ im realen Leben nachspielen. Und du kannst Teil davon sein. Sei in einer der Gruppen, die dem Mr.X hinterherfährt und versucht, ihn einzukesseln. Oder probiere die andere Seite, und sei mit deiner Gruppe schneller als die Detektive, um ihnen zu entkommen. 

Am Dies Academicus kannst du all das ausprobieren. Sei bereit für die spannendste Verfolgungsjagd des Jahres. 

Treffpunkt ist am 05.06.24 um 11.00 Uhr im Foyer des Potthoff-Baus (vor dem FSR-Büro / POT 12). Gespielt wird in kleinen Teams, ein Teammitglied benötigt WhatsApp.

Wir freuen uns auf euch!

Freikarten für das International Transport Forum

Studierende unserer Fakultät haben die Möglichkeit am Freitag, dem 24. Mai 2024, kostenlos am International Transport Forum (ITF) Summit in Leipzig teilzunehmen. Da die TU Dresden einen Teil des Sachsen-Stands mitbetreut und unsere Fakultät ihre Aktivitäten in der Radverkehrsforschung präsentiert, haben wir die Möglichkeiten an Freikarten für das Event zu kommen. Die Verfügbarkeit ist auf ca. 10 Tickets beschränkt. Es gibt eine Student Tour (Agenda anbei), aber sicher auch die Möglichkeit sich frei zu bewegen und spannende Eindrücke zu sammeln. Interessierte Student:innen können sich gern bis Freitag, den 10. Mai, mit Namen und Matrikelnummer bei Stefan Huber und Sven Lißner von der Professur für Verkehrsökologie melden.

Pressemitteilung des Studierendenrates

Studierendenrat der TU Dresden kritisiert: Campuscard auf dem Abstellgleis – Dresdner Verkehrsbetriebe setzen auf Smartphone-Zwang

„Mit dem Beginn des Sommersemesters am 1. April 2024 haben die Studierenden der Technischen Universität Dresden die Möglichkeit, ihr Semesterticket bundesweit zu nutzen. Der damit jedoch einhergehende Zwang zu einem Handyticket wird vom Studierendenrat (StuRa), der die Verträge für das Semesterticket mit den Verkehrsbetrieben abschließt, jedoch mit gemischten Gefühlen gesehen.

Die Einführung des Deutschlandsemestertickets wird von vielen Studierenden als bedeutender Fortschritt gesehen. Allerdings hat die vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) durchgesetzte technische Umsetzung als Handyticket-Lösung nicht nur Zustimmung gefunden und führt im Alltag der Studierenden zu Problemen. So verfügen nicht alle Studierenden über ein Smartphone. Darüber hinaus verlangt die Umstellung des Semestertickets auf Handytickets, dass alle Studierenden dieses auch immer ausreichend aufgeladen mitführen.

Die DVB bieten auf Anfrage beim Studierendenrat auch eine kostenpflichtige Lösung für Studierende ohne Smartphone an. Diese ist jedoch weder in Bezug auf Aufwand noch von den individuellen Kosten für die Betroffenen dem Handyticket gleichgestellt. Die Neuregelung sorgt insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich erfolgten Einführung des neuen Studierendenausweises (Campuscard), welcher Mensa- und Bibliothekskarte sowie Semesterticket in einer Chipkarte vereint, für erhebliche Verunsicherung.

Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität, dem StuRa und der DVB AG, sowie weiteren Kooperationspartnern wurden nach jahrelanger Vorbereitungen im Sommersemester 2023 ein Studierendenausweis eingeführt, der den eTicket-Standard des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erfüllt, welcher beispielsweise auch für die FAHRkarten der DVB genutzt wird. Diese Studierendenausweise entsprechend grundsätzlich auch den technischen Anforderungen des Deutschlandtickets, für eine deutschlandweite Nutzung sind aber Anpassungen erforderlich.

Aufgrund der Kurzfrisigkeit der Einführung hatten sich die Studierendenvertretung und die Verkehrsbetriebe gemeinsam darauf verständigt für das Sommersemester 2024 primär auf eine Handylösung zu setzen. Ziel sei es aber gewesen, für die folgenden Semester über technische Anpassungen an der Campuscard zu sprechen. In diesem Punkt haben die Dresdner Verkehrsbetriebe nun jedoch einseitig Fakten geschaffen.

Wie den Studierendenvertretern kürzlich mitgeteilt wurde, ist die DVB Ende März ohne Ankündigung aus dem Kooperationsvertrag zur Umsetzung eines Semestertickets auf der Campuscard ausgestiegen. Damit ist die Technische Universität nun nicht mehr in der Lage Chipkarten mit Semesterticket-Fahrberechtigung auszustellen.

„Wir nehmen mit großer Verwunderung zur Kenntnis, dass die DVB sich von einem frisch digitalisierten Chipkartensystem verabschieden will. Mit diesem einseitigen Schritt ist nach aktuellem Stand die Campuscard als Medium für das Semesterticket gestorben. Es stellt sich schon die Frage, ob nur wir Studierende schlechter behandelt werden sollen als alle anderen Kund:innen, oder ob die Tage der DVB-Chipkarten auch für andere Abokund:innen gezählt sind“, so Nikodim Brickwell, Referent Mobilität des Studierendenrates TU Dresden.

Ab dem 1. Januar 2025 fordern die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets, dass nicht nur Vorund Nachname, sondern auch das Geburtsdatum digital auf den Chipkarten gespeichert sind. Nach heutigem Stand enthalten die von der DVB ausgegebenen Chipkarten diese Merkmale jedoch nicht, sodass diese für alle Bestandskunden mit einem Deutschlandticket bis Januar 2025 getauscht werden müssten. Nach Einschätzung des studentischen Verhandlungsteams ist es fraglich, ob die DVB bereit ist, alle Chipkarten zu tauschen oder auch hier auf eine Handyticket-Lösung wechseln möchte.

“Während andere Verkehrsbetriebe durch attraktive lokale Regelungen, wie zum Beispiel die Mitnahme von Fahrrädern in Leipzig, erfolgreich die Studierenden als zuverlässige Kunden gewinnen, scheinen die Dresdner Verkehrsbetriebe gegen diesen Trend zu arbeiten. Dies führt dazu, dass bei uns die Forderungen immer lauter werden, alternative Optionen zu prüfen.”, erklärt Cao Son Ta vom Referat Mobilität des Studierendenrates der TU Dresden.

Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns gerne unter presse@stura.tu-dresden.de oder  +49 351 463 34853.

Hintergrundinformationen: Der Studierendenrat der Technischen Universität Dresden (StuRa TU Dresden) vertritt als gesetzliche verankerte Studierendenvertretung die etwa 30.000 Studierenden der TU Dresden. Das Referat Mobilität des StuRa ist unter anderem für das Semesterticket zuständig und verhandelt dieses für die Studierenden. Die Studierenden der TU Dresden zahlen zusammen im Rahmen des Semestertickets pro Jahr etwa 8,5 Millionen Euro und tragen so zu einem nicht unerheblichen Teil zur Finanzierung der Dresdner Verkehrsbetriebe bei. Für die Möglichkeit der Nutzung des MOBIbike-Systems zahlen die Studierenden zusätzlich noch einmal etwa 300.000 Euro pro Jahr an die DVB

(Text der Pressemitteilung des Studierendenrat der TU Dresden, Referent Mobilität)

Englischkurse 4. Semester Verkehrsingenieurwesen

Da vermehrte Rückfragen zu den Englischkursen aufkamen: Es sind im 4. Semester VIW 4 SWS Sprachkurs zu wählen. Wer Englisch machen möchte, muss einen EBW-1-Kurs und einen EBW-2-Kurs belegen (je 2 SWS).

Für EBW 1 bietet TUDIAS aktuell nur einen EBW-1-Kurs für Verkehrsingenieurwesen mit 25 Plätzen an. Dieser ist bereits voll. Weitere Personen sollen sich bitte unbedingt in die Warteliste eintragen. Sollte diese groß genug sei, wird ein weiterer Kurs errichtet. Zusätzlich kann ein EBW-1-Kurs ohne spezielles Profil gewählt werden.

Für EBW 2 bietet TUDAS für uns nur allgemeine Kurse an. Hier kann einer der angebotenen Kurse frei gewählt werden.

Die Einschreibung erfolgt über den OPAL-Kurs „Englisch SoSe 2024“

Informationsveranstaltung „Campusmobilität“ am 17.05.2024

Die Mobilitätsansprüche auf unserem TU-Campus sind vielfältig. Eine gute Erreichbarkeit und verkehrliche Erschließung ist für das Funktionieren einer derart großen Institution, mit rund 8.300 Beschäftigten und etwa 29.000 Studierenden, von zentraler Bedeutung. Für eine zukunftsfähige Mobilitätsentwicklung am Hauptcampus liegt ein fachlich-orientiertes Mobilitätskonzept mit konkreten Handlungsempfehlungen vor.

Gemeinsam mit ihren Partnern aus der Landeshauptstadt Dresden und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) laden die Forschenden im Forschungsprojekt KONZERT zur Informationsveranstaltung „Campusmobilität“ am 17. Mai 2024, von 9 bis 11 Uhr in den Dülfersaal (Mommsenstr. 13, 01069 Dresden) herzlich ein. Es besteht für alle interessierten Universitätsangehörigen die Möglichkeit, sich über die Mobilitätsentwicklungen und die Maßnahmen für ein zukunftsfähiges Mobilitätsmanagement am Campus zu informieren.

Die Veranstaltung wird vom Kanzler der TU Dresden, Herrn Gerken eröffnet. PD Dr. Wittwer und Herr Schönherr von der Professur für Mobilitätssystemplanung an der TU Dresden werden mit Impulsvorträgen in das Thema einführen und dabei den Fokus auf ein Parkraummanagement am Hauptcampus der TU Dresden legen. In die anschließende Gesprächsrunde, mit Herrn Gerken und Herrn Dr. Wittwer sowie Vertreterinnen und Vertretern von der Landeshauptstadt Dresden und dem Sächsischen Staatsbetrieb für Immobilien- und Baumanagement (SIB) können sich die Teilnehmenden mit ihren Fragen und Anmerkungen direkt einbringen.

Eine Anmeldung ist bis zum 15. Mai 2024 erforderlich.

Diskussionsabend: Wie steigern wir den Anteil des Umweltverbunds?

Achtung, Ort und Datum der Veranstaltung wurde geändert!

Konkurrenzdruck zwischen Radverkehr und ÖPNV – Wie steigern wir den Anteil des Umweltverbunds?

Viele wünschen sich, dass der Umweltverbund bestehend aus Rad- und Fußverkehr und ÖPNV statt dem Auto stärker genutzt wird. Tatsächlich zeigt sich aber, dass eine gute Fahrrad Infrastruktur eher den ÖPNV schwächt anstatt dem Autoverkehr zu reduzieren. Wie fördern wir gezielter den Umweltverbund?

Das diskutieren wir gemeinsam mit Dozenten unserer Fakultät. Kommt gerne zu unserem Diskussionsabend am 30.04. um 18:30 Uhr in den POT 61, für Getränke ist gesorgt.

Ausschreibung Stipendium für Abschlussstudierende

Die Gesellschaft von Freunden und Förderern der Technischen Universität Dresden e. V. (GFF) schreibt 10 Stipendien für Studierende der TU Dresden aus, die im Sommersemester 2024 (01.04.-30.09.2024) ihre Abschlussarbeit anfertigen.

Das Stipendium umfasst eine 3-monatige Förderung mit einem monatlichen Betrag von 300 Euro. Bewerben können sich ausschließlich Studierende der TU Dresden, die sich nachweislich im Sommersemester 2024 in der Abschlussphase ihres Studiums befinden. Dafür wird der von den jeweiligen Prüfungsämtern festgelegte Zeitraum für die Anfertigung der schriftlichen Abschlussarbeit (Bachelor/Diplom/Master/Staatsexamen) zugrunde gelegt. Der Förderbeginn des Stipendiums kann individuell zwischen dem 01.04.-30.09.2024 festgelegt werden.

Weitere Informationen zur Bewerbung findet ihr auf der Homepage der TU.